JA! Wir sind ein anerkannter Betreuungsdienst und qualifiziert nach § 45a SGB 11. Damit stellen wir eine qualitativ hochwertige Alltagsunterstützung sicher.
Mit z.B. 125 € Entlastungsbetrag (Pflegegrad 1) können wir Ihnen 3 – 4 Stunden Haushaltshilfe pro Monat zur Verfügung stellen. Sollte sich bereits ein Guthaben bei der Pflegekasse angesammelt haben, kann dieses selbstverständlich für weitere Stunden eingesetzt werden. Zudem gibt es weitere Abrechnungsmöglichkeiten – dazu können wir Sie gerne beraten.
JA! Da wir entsprechend qualifiziert und zertifiziert sind, können wir die erbrachten Unterstützungsleistungen direkt abrechnen. Dazu müssen Sie uns ledliglich mit einer Abtretungserklärung ermächtigen.
Wir werden uns generell bemühen, eine gleichbleibende Alltagsretter*in als helfende Hand für Sie zu stellen. Aus Gründen von Krankheit oder Urlaub wird Ihnen auf Wunsch eine Ersatzkraft für die Zeit der Abwesenheit zur Seite gestellt.
Jede angefallene Zeit der Alltagsunterstützung sowie die Kilometer der An-/Abfahrt werden auf einem Leistungsnachweis dokumentiert, den Sie transparent gegenzeichnen werden. So haben Sie immer die Übersicht über die geleisteten Stunden sowie den Verbrauch des Entlastungsbetrages bei der Pflegekasse.